Schriftlicher Lehrgang
Gemeinnützigkeit Aktuell
Überdenken Sie Ihre bisherigen Gestaltungen und passen Sie sie durch Umstrukturierungsmaßnahmen an die geänderte Rechtsprechung an!
Rechtliche und steuerliche Neuerungen auf den Punkt gebracht!
- Neue Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte zur Zweckbetriebsbeurteilung
- Stellungnahme zum arbeitsteiligen Zusammenwirken mehrerer steuerbefreiter Einrichtungen
- Rechnungslegung nach IDW RS HFA 21
- Problemfälle der Mittelverwendung
- Umstrukturierungen im Bereich der gemeinnützigen Einrichtungen
- Spenden – Auslandsspenden – Spendenhaftung
- Neue Haftungsbegrenzung des § 31a BGB

| |
Mehrfachbuchung und Firmenlizenz |
Grußwort des fachlichen Leiters
Die Gemeinnützigkeit ist in ständiger Bewegung . . .
Die Einrichtungen, die nach der Satzung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecken dienen, sind in der komplexen Welt ständig neuen rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen ausgesetzt. Beispielhaft genannt seien hier die Anforderungen an eine nunmehr gesetzlich normierte Mustersatzung sowie die Erfordernisse, die an die Rechnungslegung der Einrichtungen gestellt werden. Zu erwähnen sind auch die Problemfälle der (zeitnahen) Mittelverwendung, der Spendenbereich, z. B. Auslandsspenden, sowie Spendenhaftung und allgemeine Haftungsfragen.
Es gilt auch, sich auf die neue Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte einzustellen, die in so wichtigen Bereichen wie der Zweckbetriebsbeurteilung die Wettbewerbssituation beleuchtet und zum arbeitsteiligen Zusammenwirken mehrerer steuerbefreiter Körperschaften Stellung nimmt. Es liegt auf der Hand, dass die gemeinnützigen Einrichtungen ihre bisherigen Gestaltungen überdenken und ggf. durch Umstrukturierungsmaßnahmen an die neuen Rechtsprechungsgrundsätze anpassen müssen. Aktuelle Informationen und kreative Lösungen sind gefragt!
Der vorliegende Lehrgang „Gemeinnützigkeit Aktuell“ wird sich in prägnanter Form eingehend mit den wichtigsten Besteuerungsbereichen befassen und die komplexe Materie durch zahlreiche Gestaltungshinweise und Beispiele vertiefen. Es ist also absolut erforderlich, dass alle Mitarbeiter, die mit entsprechenden Fragestellungen in der täglichen Praxis konfrontiert werden, über Wirkung und Zusammenhang im Steuerrecht umfassend informiert sind. Der Lehrgang erläutert die vielfältigen Verzahnungen zwischen den Besteuerungsgebieten und gibt zahlreiche Hinweise für die praktische tägliche Arbeit. Die erfahrenen Autoren, die als Berater alle im gemeinnützigen Besteuerungsbereich tätig sind, bürgen für eine solide und umfassende Bearbeitung.
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wird zurzeit überarbeitet. Mit seinem Erscheinen kann frühestens Ende März 2011 gerechnet werden. Sollten bei Redaktionsschluss des schriftlichen Lehrgangs diese Änderungen bereits vorliegen, werden wir uns bemühen, Ihnen diese mit prägnanten Erläuterungen zukommen zu lassen.
Viel Erfolg mit diesem Lehrgang wünscht Ihnen Ihr
![]() |
Horst Eversberg, MinR a. D., |
